Höhere Rechtssicherheit durch das neue Insolvenzanfechtungsrecht? - Was sie als Unternehmer wissen sollten!
Im Wege der Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter - als Mittel zur Mehrung der Insolvenzmasse - vor Insolvenzantragstellung getätigte Zahlungen des Insolvenzschuldners an seine Gläubiger von diesen zurückverlangen. Berechtigte Forderungen von Unternehmen - z.B. aus Warenlieferungen - die vor Insolvenzantragstellung beglichen wurden, waren deshalb häufig an den Insolvenzverwalter zurückzugewähren. Daneben bestand ein Zinsanspruch des Insolvenzverwalters in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz ab Verfahrenseröffnung.
Mit dem am 05.04.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten zu entlasten. Doch wird sich dieses Ziel in der Praxis erreichen lassen? Haben sich die Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung geändert? Oder bleibt es bei den bisherigen Risiken für die (potentiellen) Anfechtungsgegner? Unser Seminar gibt Antworten auf diese Fragen.